Der Streit um eine öffentlich-rechtliche Presse im Netz

Ein neuer Entwurf des Rundfunkstaatsvertrag sieht die Beschränkung der Online-Textangebote der öffentlich rechtlichen Sender auf “sendungsbezogene” Beiträge vor. Diese Abänderung des bestehenden Vertrages ist dabei die Antwort auf eine Anforderung der EU-Kommission, den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet genauer zu definieren. Doch anstatt sich genau dieser zugegebenermaßen nicht gerade trivialen Aufgabe zu widmen, versuchen deutsche Medienpoltiker eine Lösung mit für sie kräftschonenden Mitteln zu finden.

Sollte der neue Rundfunkstaatsvertrag mit der Beschränkung der Online-Textangebote der öffentlich-rechtlichen Sender tatsächlich durchgesetzt werden, so heißt das ganz konkret: Außer Video und Audio dürften nur begleitende bzw. ergänzende Informationen gezeigter Rundfunkinhalte veröffentlicht werden. Also im Prinzip eine reine Verlagerung des TV ins Netz plus das, was man sonst in klassischen Fernsehzeitungen über die Sendungen zu lesen bekommt. So soll die gebührenfinanzierte Marktverdrängung privater Sender und vor allem Verleger durch eine öffentlich-rechtliche Presse im Netz verhindert werden. “Wir werden in Zukunft unsere Erlöse zunehmend im Netz erwirtschaften müssen. Und da stört es mich schon, dass wir dort auf einen Wettbewerber treffen, der anders als die Verlage gebührenfinanziert ist“, sagt Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, gegenüber Heise online.

Klingt ja grundsätzlich nicht verkehrt. Aber wir sprechen hier über das Internet. Hätte man dem Spiegel zum Launch seines Online-Auftrittes vor einigen Jahren vorgeschrieben, dass nur die Printausgabe ins Netz verlagert werden darf (also nur Textbeiträge und Fotos), weil da ja auch an die Übertragung audiovisueller Informationen im Internet noch nicht so recht zu denken war, dann könnte man spiegel.de heute im Museum des digitalen Mittelalters begutachten. Denn gerade die hier und da zur Verfügung gestellten Videos und Audiobeiträge machen das Magazin als multimediale und daher zeitgemäße Informationsquelle aus. Sicher, das Kernstück von Online-Zeitungen liegt nach wie vor auf Textbeiträgen… aber warum sollte man den Öffentlich-Rechtlichen nicht auch die Möglichkeit geben, neben dem ihrigen Kerngeschäft begleitende Beiträge in anderer Form bereitzustellen? Und sich so dem rasch entwickelnden Medium des Internets anzupassen?

Als man Zeitschriften noch in schwarz-weiß gedruckt hat, da hätte man doch auch niemandem verboten, nach der Erfindung von Farbpatronen auf Farbe umzusteigen. Immerhin geht es doch um den Inhalt, um das, WAS kommuniziert wird und nicht WIE. Aber statt sich genau um diesen Punkt zu kümmern, nämlich den öffentlich-rechtlichen Auftrag für das Internet näher zu definieren, stattdessen möchte man die Konkurrenzgefahr durch Beschränkung auf Kanäle eindämmen. Und durch eine finanzielle Schranke in Form eines festgelegten Online-Budgets der Öffentlich-Rechtlichen. Eine mehr oder minder einfache Lösung, die mit Sicherheit auch einen gewissen Effekt hat. Vorerst. In meinen Augen wird die deutsche Medienpolitik aber früher oder später nicht drum herum kommen, sich ausführliche Gedanken um den Inhalt und das Ziel digital bereitgestellter Informationen der gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten zu machen.

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