Online-Trends

Teaser 2.0

Was ist ein Teaser
„Ein Teaser (von engl. tease = reizen, necken) bezeichnet einen in der Werbesprache verwendeten „Anreißer“, der zum Weiterlesen, -hören, -sehen, -klicken verlocken soll“ (Wikipedia)

Im Web haben Teaser eine ganz besondere Bedeutung, denn sie stellen neben der Suche und der Navigation den dritten Haupteinstieg in die Inhalte eines Webauftrittes dar. Im Gegensatz zum Einstieg über die Suche oder über die Navigation bietet ein gutes Teaserkonzept Raum für Priorisierung, d.h. es können bestimmte Inhalte gezielt nach vorne geholt werden.

Der klassische Teaser
Ein klassischer Teaser ist ein Hinweis und ein Link zu bestimmten Inhalten und Funktionalitäten. Meistens bestehen Teaser aus folgenden Komponenten: Headline, Text, Bild und Link. Ein Beispiel für einen gut gemachten klassischen Teaser findet man auf dem deutschen Auftritt von Ford: Dieser führt zu einer Art „interaktivem Produktfinder“. Auffällig ist, dass über eine Animation zusätzliche Aufmerksamkeit erzeugt wird.

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Insgesamt ist momentan jedoch ein Trend weg vom klassischen Teaser beobachtbar. Die neue Generation zeichnet sich vor allem durch mehr Funktionalität und Interaktionsmöglichkeit im Teaser selbst aus.

Was die neue Teaser-Generation ausmacht, wird am selben Beispiel deutlich, wenn man sich die Frage stellt, was diesen Teaser attraktiver und effektiver machen könnte. Eine Möglichkeit wäre, direkt einen Mehrwert zu bieten, anstatt diesen nur zu kommunizieren. Das würde für das aktuelle Beispiel bedeuten, dass die ersten oder die wichtigsten Auswahlkriterien für den Konfigurator direkt auswählbar sind. Weiterlesen von ‘Teaser 2.0′

Das Prinzip Freiwilligkeit - Tipps für erfolgreiches Social Media Marketing

Schon der Begriff Social Media Marketing ist irreführend. Er suggeriert, dass man einfach klassisches Marketing im Social Web machen kann. Tatsächlich gilt: Wer erfolgreiches Social Media Marketing betreiben möchte, sollte einen Großteil aller gelernten und bewährten Marketing-Muster vergessen. Denn während sich im klassischen Marketing alles um die Frage dreht, wie man seine Botschaft am besten zu seiner Zielgruppe bringen kann und was das kostet, funktioniert Social Media Marketing grundlegend anders. Hier geht es darum, der Zielgruppe lediglich einen Anstoß zu geben – das eigentliche Marketing übernimmt sie im Idealfall dann selbst. Dies erklärt auf der einen Seite das große Potenzial von Social Media Marketing, stellt auf der anderen Seite aber auch eine große Herausforderung dar. Denn Social Media Marketing basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Deshalb entzieht es sich bis zu einem gewissen Grad der eigenen Kontrolle.

Mit Partys vergleichbar

Die Funktionsweise von Social Media Marketing lässt sich am besten mit Hilfe eines Vergleichs erklären. Für Social Networks wie Facebook, MeinVZ, Xing, wer-kennt-wen oder MySpace gilt, dass sie gut mit einer Party vergleichbar sind. Auch hier begegnet man Freunden, Bekannten und Freunden von Freunden. Man trifft Bekannte von früher wieder und lernt auch ganz neue Menschen kennen. Vielleicht geht man mit einem bestimmten Ziel dorthin, beispielsweise zur Partnersuche. Es wird über den Beruf oder über Privates gesprochen, auch gern ein bisschen gelästert, geflirtet, getratscht oder ein spannendes Buch empfohlen. Theoretisch macht das Social Networks und Partys aus zwei Gründen besonders interessant für alle, die etwas zu verkaufen haben: zum einen sind potenzielle Kunden anwesend, zum anderen findet menschliche Kommunikation statt. Weiterlesen von ‘Das Prinzip Freiwilligkeit - Tipps für erfolgreiches Social Media Marketing’

König Kunde oder leere Versprechungen? Mass Customization im Selbstversuch

Der Massenfertigung kundenindividuell konfigurierter Produkte wird eine große Zukunft vorausgesagt, denn Mass-Customization verbindet die Vorteile der Massenproduktion mit denen der Einzelfertigung. Viele Marketingfachleute, Unternehmensberater und auch wir von netz98 sehen in dem im Fachjargon als Mass Customization bezeichneten Trend eine wichtige Wettbewerbsstrategie der Zukunft – gerade für Hersteller von Mode- und Lifestyle-Produkten. Die Integration der Kunden in die Produktentwicklung ist die logische Weiterentwicklung der Kundenorientierung, denn wer weiß besser was ihm gefällt und was seine Bedürfnisse befriedigt, als der Kunde selbst? Auch für die Hersteller eröffnen sich völlig neue Möglichkeiten, denn musste bisher viel Marketingbudget dafür verwendet werden, den potenziellen Käufer von den Vorteilen des Produktes zu überzeugen, so hat dieser bei Mass Customization das Produkt bereits auf seine eigenen Bedürfnisse angepasst und der Hersteller muss es „nur noch“ wie gewünscht produzieren und ausliefern.

Nike Air im netz98-Branding

Nike Air im netz98-Branding

Nike Air im netz98-Branding

Einige Anbieter wie Nike haben den Weg bereits seit längerem eingeschlagen und richten - ermutigt durch erste Erfolge – ihre Konzernstrategie entsprechend konsequent aus. Die ersten vorsichtigen Versuche erfolgten bereits im Jahre 1999 und mittlerweile gilt der NikeiD-Store als ausgereifter Vorzeige-Shop zum Thema Mass Customization.

Was liegt also näher, als anhand eines Selbsversuchs die Versprechnungen und Vorschusslorbeeren zu überprüfen und den Praxistest mittels einer Quasi-Einzelanfertigung-Bestellung zu wagen. Um das Ergebnis vorweg zu nehmen:

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Die Evolution des sichtbaren Bereichs

In den letzten Jahren haben sich die Bedienung und das Nutzungsverhalten im Internet grundlegend gewandelt. Dies betrifft natürlich auch die Bedeutung und den Umgang mit dem Thema „Der sichtbare Bereich“.
Dieser ist die Fläche, die ein Nutzer auf jeden Fall sieht, ohne dass er horizontal oder vertikal scrollen muss – zumindest in der Theorie. In der Praxis ist das ein wenig komplexer, da sich die Nutzer auf unterschiedlichen Endgeräten mit unterschiedlichen Monitorgrößen und Auflösungen im Internet bewegen. Hinzu kommt: Hat ein Nutzer besonders viele Symbolleisten integriert, verkleinert sich sein wirklicher sichtbarer Bereich weiter.

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Also handelt es sich bei dem „sichtbaren Bereich“ nur um einen durchschnittlichen Wert, was seine Bedeutung für die Entwicklung von Online-Angeboten seit den Anfangszeiten des Internets in keiner Weise schmälert. Mit Zunahme der Inhalte auf Online-Angeboten nahm auch diese Bedeutung weiter zu. Dabei war der Umgang mit diesem Thema stets gleich: Alle relevanten Inhalte und alle Zugänge zu den jeweiligen Inhalten stets möglichst direkt sichtbar zu platzieren. Seit dem Einzug von Personalisierung, Customization und Social Media existieren weitere strategische Ansätze in diesem Bereich. Weiterlesen von ‘Die Evolution des sichtbaren Bereichs’

E-Commerce-Leitfaden - 2. Auflage veröffentlicht

Gemessen an dem Umsatz, ist das Internet der Vertriebskanal mit den höchsten Zuwachsraten. Ein eigener Online-Shop oder ein Multikanal-Vertrieb wird auch für Nischenanbieter wichtiger denn je.

Als Einstieg bietet sich der E-Commerce-Leitfaden vom Institut ibi research an der Universität Regensburg an. Er richtet sich in erster Linie an aktive Händler, die sich erstmalig mit dem Online-Vertriebskanal auseinandersetzen.

Mittlerweile wurde bereits der Leitfaden in der 2. Auflage veröffentlicht und steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Der E-Commerce-Leitfaden dient dem Leser als Orientierungshilfe und bietet auf über 300 Seiten ein breites Spektrum an Basiswissen. Angefangen von der ersten Bedarfsanalyse des eigenen Business, bis hin zum Webcontrolling und die Auswahl der passenenden Shop-Lösung.

Die Themen werden mit Hilfe von Skizzen, Diagrammen und Praxisbeispielen sehr gut erläutert. Webtipps erleichtern die nachfolgende Recherche der einzelnen Themen.

Fussball 2.0 oder auch User-Generated Soccerteam

Der Web 2.0-Trend geht auch an die Fussball-Teams nicht vorbei. Dank der Geschäftsidee von MyFootballClub.uk aus England, können die User die Mannschaftsausstellung und Neueinkäufe der Fußballmannschaft mitbestimmen.

Die Aktion lief vor ca. 16 Monaten an und es registrierten sich in den ersten 2 Wochen, bedingt durch ein starkes Medieninteresse im In- und Ausland, über 22.000 zahlungsbereite User. Das Ziel war der Kauf eines englischen Fussball-Teams zu mindestens 51%, der Potential besitzt, in den nächsten Jahren in die Premier-League (die höchste Liga in England – vergleichbar mit der 1. Bundesliga in Deutschland) aufzusteigen.

Vor Beginn der Website wurden als Ziel 50.000 Interessenten definiert, die mit einem jährlichen Beitrag von 35 Pfund insgesamt 1,75 Millionen Pfund den Spielbetrieb des Vereins finanziell unterstützen. Aktuell können sich ca. 32.000 Personen als Miteigentümer des Fünftligisten Ebbsfleet United FC nennen.

Aber auch ein Jahr nach dem Web-Hype reißt das Medieninteresse nicht ab. Der Rasenwart wurde zum Shootingstar und veröffentlichte bereits eine CD, die es sogar bis in die britischen Musikcharts schaffte. Natürlich gibt es seinen Song “Beat the weather” auch auf iTunes zu kaufen und das Video auf YouTube zu sehen.

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Navigation und mehr…

Meine Kollegin ist vor kurzem auf die www.pampers.de - Webseite gestoßen. Das freundliche und sehr überschaubare Webdesign spricht den User auf den ersten Blick sofort an. Verschiedene wichtige Punkte sind klar sichtbar und gut strukturiert.

Aber was wohl am besten an der Seite ist, ist die Navigation die einwenig anders ist als so manch andere!

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Kommentarfunktion - Ganz oder gar nicht!

Bei immer mehr Internetportalen wird für die User eine Kommentarfunktion angeboten. Meist kann man zum Einen eine Bewertung abgeben, zum anderen steht ein freies Textfeld für den eigenen Senf zur Verfügung.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage: wie geht man damit um, wenn die eigenen Produkte oder der Service schlecht bewertet werden? Dass das nicht angenehm ist, kann jeder nachvollziehen, aber macht es denn wirklich Sinn, negative Bewertungen nicht zu veröffentlichen oder gar zu “fälschen”? Dass Kommentare mit bestimmten “Kraftausdrücken” nicht veröffentlich werden ist sicherlich in Ordnung. Aber generell gilt: Ganz oder gar nicht!

Denn wenn der User merkt, dass negative Bewertungen nicht freigegeben werden, relativiert sich auch das Interesse an den positiven Bewertungen.

Ich habe sogar ein aktuelles Beispiel: unter www.atraveo.de kann man Ferienhäuser mieten. Dies habe ich mit einer Gruppe gemacht. Es gab danach Positives und Negatives zu berichten. Dies alles haben ich in das Kommentarfeld geschrieben (das war definitiv konstruktive Kritik) und sofort eine Bestätigung erhalten, mit einem Gutschein als Dank für mein Kommentar. Nur mein Kommentar wurde NIE veröffentlicht! In diesem Fall, kann man die Kommentarfunktion doch wirklich auch weglassen, oder?

Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen tritt in Kraft

Buch- oder Zeitschriftenverlage müssen schon seit langem von jeder Neuerscheinung zwei kostenlose Pflichtexemplare an die Nationalbibliothek abliefern. Das gilt auch für Tonträger. Die Bibliothek archiviert diese Werke, um das deutsche Kulturerbe zu erhalten. Die seit dem 23.10.2008 geltende Pflichtablieferungsverordnung (PflAV) konkretisiert das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) und weitet die kulturelle Sammelpflicht jetzt auch auf das Internet aus. Auch “Netzpublikationen” werden künftig archiviert. Diese Information sorgt für Unruhe in der Internetgemeinde, doch keine Panik: Derzeit besteht kein Handlungsbedarf.
Zum Sammelgebiet „Netzpublikationen“ gehören alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden. Die Abgabepflicht umfasst dabei sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Beispiele für Netzpublikationen, die derzeit schon archiviert werden, sind:

- elektronische Zeitschriften,
- E-Books,
- Hochschulprüfungsarbeiten,
- Digitalisate (digitale Versionen älterer Veröffentlichungen, die im Internet  zugänglich gemacht werden).

Einschränkungen
Es gibt allerdings einige Einschränkungen bei der Sammelpflicht (§§ 4, 8, 9 PflAV). Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden nicht gesammelt. Außerdem nicht gesammelt werden Netzpublikationen, die rein privaten, geschäftlichen oder gewerblichen Zwecken dienen. Generell sind damit Webseiten gemeint, die z.B. aus privaten Fotos und Urlaubsbeschreibungen oder Darstellungen der Dienstleistungen und Angebote einer Firma bestehen. Diese interessieren meist nur das private Umfeld oder spezielle Kundenkreise.

Wenn die Webseiten jedoch themen- oder personenbezogene Informationen enthalten, die von öffentlichem Interesse sind - z. B. Informationen über Personen des öffentlichen Lebens. Informationen über Kleintierzucht usw.), sind sie für die Deutsche Nationalbibliothek sammelpflichtig.

Für Webseiten gilt
Webseiten aller Art (z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren), die nicht schon aufgrund der obigen Einschränkungen von der Ablieferungspflicht ausgenommen sind, werden derzeit noch nicht gesammelt.
In einer weiteren Stufe ist jedoch das sog. Harvesting (deutsch: ernten) solcher Seiten geplant. Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten muss dann also weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden. Deshalb wird es auch nicht erforderlich sein, diese Seiten etwa in andere Formate (PDF, TIF) umzuwandeln oder sie der Nationalbibliothek zu übermitteln.

Verstöße, Bußgelder
Gemäß § 19 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) drohen bei Verstoß gegen die Ablieferungspflicht tatsächlich Geldbußen bis zu 10.000 EUR. Allerdings besteht derzeit kein Grund zur Sorge. Die Entwicklung geeigneter Verfahren für den Massenbetrieb der Sammlung, Erschließung und Archivierung von Netzpublikationen erfolgt stufenweise. Solange die Deutsche Nationalbibliothek die Verfahren und Festlegungen bezüglich Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verfügbarmachung noch nicht abschließend getroffen hat, wird sie keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen und abzuliefernde Netzpublikationen gegebenenfalls nicht gleich übernehmen, sondern vormerken und erst anfordern, wenn der Stand der Technik und der Absprachen dies zulässt.

Fazit
Handlungsbedarf besteht derzeit nur in Bezug auf elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten und Digitalisate. Wer solche anbietet und zur Verfügung stellt, sollte sich bei der Deutschen Nationalbibliothek registrieren lassen. Ein ausführlicher Leitfaden findet sich unter:
http://www.d-nb.de/netzpub/index.htm

Im übrigen besteht eine Ablieferungspflicht für bestimmte Webseiten zwar bereits auf dem Papier, die Umsetzung in die Praxis ist aber noch nicht erfolgt. Die Entwicklung geeigneter Generierungssysteme durch die Nationalbibliothek bleibt abzuwarten.

Die Verordnung kann hier aufgerufen werden:
http://bundesrecht.juris.de/pflav/BJNR201300008.html

Verfasst von Sabine Heukrodt-Bauer LL.M., Fachanwältin für Informationstechnologierecht

US-Wahlkampagne “Don´t Vote!”

Dass in Amerika eine Wahlkampagne einer Werbekampagne gleicht, darüber habe ich ja bereits geschrieben.

Die Wahlkampagne der Stars, dass man wählen gehen soll … bzw. nicht wählen soll … hä? NEIN! Natürlich soll gewählt werden! Die Kampagne spielt mit einem psychologischen Trick: Da Personen angeblich ablehnend auf Überredungsversuche reagieren und danach meist genau das Gegenteil tun, fordern diese Promis: „Don’t vote”.

Meines Erachtens eine schöne Idee: